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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11 B   

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https://dejure.org/2011,31243
LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11 B (https://dejure.org/2011,31243)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.06.2011 - L 6 U 22/11 B (https://dejure.org/2011,31243)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - L 6 U 22/11 B (https://dejure.org/2011,31243)
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  • LG Köln, 15.01.2004 - 23 T 1/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Auch die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Köln vom 15. Januar 2004 (Az. 23 T 1/04; 146 C 31/03) vermag hieran nichts zu ändern.
  • LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09

    Sozialgerichtsverfahren - Sachverständiger - keine Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Nach dem Sächsischen LSG ist eine derartige "Verkommenheit" des ganzen Systems anzunehmen, dass der Sachverständige aus unterstelltem Gewinnstreben eine vorsätzliche unrichtige Expertise erstellt, entspricht nicht mehr dem Standpunkt eines ruhig und besonnen denkenden Verfahrensbeteiligten (so Beschl. vom 1. September 2009 - L 6 U 222/09 B - juris).
  • OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92

    ASrztsachverständiger Voreingenommenheit Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Auch das häufige Tätigwerden für den konkreten Prozessgegner reicht für die Besorgnis der Befangenheit nicht aus, wenn insoweit eine wirtschaftliche Unabhängigkeit besteht (OLG Köln, Beschluss vom 4. März 1992 - 27 W 12/92 - VersR 1992, 58).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 3 Z 76/87

    Abberufung; Abschlußprüfungsgesellschaft; Abschlußprüfung; Besorgnis der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Auch die Beratungstätigkeit beim Prozessgegner rechtfertigt nicht automatisch die Befangenheit (BayObLG, Beschluss vom 17. Septemter 1987 - BReg 3 Z 76/87 -, NJW-RR 1988, 163).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.1996 - L 2 U 1617/96

    Befangenheit; Besorgnis; Sachverständiger; Vorprozeß; Durchgangsarzt;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Selbst wenn also Dr. S. bereits in einem Vorprozess tätig gewesen wäre und ein für die Klägerin ungünstiges Gutachten erstellt hätte, rechtfertigte dies nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juli 1996 - L 2 U 1617/96 B -, Breith 1997, 373 - 376).
  • BSG, 16.05.1995 - 9 BV 175/94
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11
    Selbst wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren Dr. S. als Gutachter ausgewählt hätte, ist anerkannt, dass Gerichte nicht gehindert sind, die vom Leistungsträger beigezogenen Gutachten zu verwerten und auch den bereits von der Verwaltungsbehörde gehörten Sachverständigen zum gerichtlichen Sachverständigen zu ernennen (BSG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 9 BV 175/94 - juris).
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